150 € im Monat
1.800 € Eigenbeitrag im Jahr
+ 540 €Grundzulage pro JahrDAS ALTERSVORSORGEDEPOT AB 2027
2027 bringt neue Möglichkeiten.
Wir helfen dir, sie richtig einzuordnen.
Jetzt orientieren. Ab Januar konkrete Produkte prüfen.
Eine Warteliste ersetzt keine gute Entscheidung.
Persönlich in Brakel · Deutschlandweite Beratung online möglich
DER STAND · 03. NOVEMBER 2026
Noch kein Abschluss der neuen Produkte vor dem 1. Januar 2027.
Ankündigungen und Interessentenlisten gibt es bereits. Ein Eintrag ist aber noch kein Altersvorsorgevertrag und belegt weder die Eignung eines Produkts noch einen Fördervorteil.
Ab Januar 2027 prüfen wir die dann konkret verfügbaren Produkte: Zertifizierung, verbindliche Bedingungen, sämtliche Kosten, Anlageauswahl und Auszahlung. Erst daraus wird eine Empfehlung für dich.
Zertifizierungsanträge sind schon vor 2027 möglich. Zertifizierung, Vertriebsstart und persönlicher Produktvergleich sind unterschiedliche Schritte. Das BZSt prüft gesetzliche Zertifizierungsvoraussetzungen – nicht, ob ein Produkt für dich geeignet, besonders günstig oder wirtschaftlich tragfähig ist. Unser Produktvergleich ist eine zusätzliche, eigenständige Prüfung.
DARAUF KOMMT ES FÜR DICH AN
Persönliche Begleitung und transparente Kosten gehören für uns zusammen.
Wir prüfen die verbindlichen Produktunterlagen: Was kostet deine Vorsorge beim Ansparen, beim Wechsel und in der Auszahlung? Und welche Leistungen erhältst du dafür?
Wir betrachten Förderung, vorhandene Verträge, Sicherheit und Auszahlung gemeinsam – passend zu deiner Lebenssituation.
Kostenbewusst seit 2020: Bei unseren bisherigen Depotlösungen verzichten wir bereits seit 2020 auf Ausgabeaufschläge. Die Kosten der neuen geförderten Altersvorsorgedepots prüfen wir anhand der jeweiligen Angebote.
Welche Kosten und Vergütungen eine konkrete Lösung enthält, zeigen wir dir vor deiner Entscheidung. Unser Produktvergleich ab Januar umfasst die Gesamtkosten, die Anlagemöglichkeiten, das Sicherheitskonzept und die spätere Auszahlung.
DEIN FÖRDERCHECK
Teste, wie sich Beitrag und Kinderzulage auf deine jährliche Förderung auswirken.
Vereinfachte Berechnung für unmittelbar Förderberechtigte. Sie ersetzt keine Prüfung deiner persönlichen Voraussetzungen.
Ohne Wertentwicklung, Kosten, zusätzlichen Steuervorteil oder einmaligen Berufseinsteigerbonus. Kinderzulage nur bei bestehendem Anspruch und Zuordnung zu diesem Vertrag. Mittelbar Berechtigte haben andere Regeln.
Jährlicher Eigenbeitrag = Monatsbeitrag × 12. Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 €, danach 25 % auf weitere bis zu 1.440 €. Kinderzulage: bis zu 300 € pro zugeordnetem Kind, höchstens der jährliche Eigenbeitrag je Kind. Mindestbeitrag 120 € jährlich. Einzahlungen über 1.800 € erhöhen die Zulage nicht.
Berechnungsgrundlage: Bundesfinanzministerium ↗ZAHLEN, MIT DENEN DU ETWAS ANFANGEN KANNST
Vier Beispiele für die neue Förderung. Die Zulage fließt in den Vorsorgevertrag. Sie ist keine garantierte Anlagerendite.
1.800 € Eigenbeitrag im Jahr
+ 540 €Grundzulage pro Jahr300 € Eigenbeitrag im Jahr
+ 450 €150 € Grund- + 300 € Kinderzulage300 € Eigenbeitrag im Jahr
+ 750 €150 € Grund- + 600 € KinderzulagenZusammen 3.600 € Eigenbeitrag im Jahr
+ 1.680 €2 × 540 € Grund- + 600 € KinderzulagenZwei eigene Verträge; beide Eltern unmittelbar förderberechtigt.
Eigene Berechnungen nach den neuen Zulageregeln: jeweils unmittelbare Förderberechtigung, vollständige Jahresbeiträge und korrekt zugeordneter Kinderzulagenanspruch vorausgesetzt. Jedes Kind ist nur einmal berücksichtigt. Ohne Kosten, Wertentwicklung, zusätzlichen Steuervorteil oder Berufseinsteigerbonus. Förderregeln im Überblick ↗
Ein Anbieter kann weitere Vertragsbedingungen vorsehen. Wie viel du sinnvoll einzahlst, hängt auch von deinen frei verfügbaren Rücklagen ab.
Bei erfüllten Voraussetzungen kommt für unmittelbar Förderberechtigte, die vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließen, einmalig ein Bonus von 200 € hinzu. Er wird nicht jedes Jahr und nicht erneut für jeden Anbieterwechsel gewährt. Der Mindestbeitrag muss geleistet werden.
Das Finanzamt vergleicht die steuerliche Entlastung aus dem Sonderausgabenabzug mit deinem Zulagenanspruch. Nur ein darüber hinausgehender Steuervorteil kommt zusätzlich hinzu. Zulage und gesamte rechnerische Steuerersparnis werden nicht doppelt ausgezahlt.
Für den Abzug zählen nach den neuen Regeln bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich des Zulagenanspruchs. Ohne Kinderzulage können das beispielsweise 2.340 € sein. Ob eine zusätzliche Erstattung entsteht, hängt von deiner Steuerbelastung ab.
In der Ansparphase werden die Erträge im Vertrag nicht laufend besteuert. Die spätere Auszahlung wird dagegen nach den gesetzlichen Regeln besteuert. „Steuerfrei sparen“ bedeutet deshalb nicht „steuerfrei auszahlen“.
AUCH FÜR NEUE ZIELGRUPPEN
Die Reform erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Die passende Einordnung ist der erste Schritt – noch vor der Produktauswahl.
Viele gesetzlich rentenversicherungspflichtige Beschäftigte sind unmittelbar förderberechtigt. Auch Beamte und weitere gesetzlich definierte Gruppen können dazugehören. Ein Job allein ist aber kein ausreichender Nachweis: Versicherungsstatus und persönliche Voraussetzungen zählen.
Bei Minijobs, Elternzeit oder Veränderungen im Beruf prüfen wir die Förderberechtigung besonders sorgfältig.
Neu einbezogen werden insbesondere Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder begünstigter selbstständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke – etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten.
Bei den neuen selbstständigen Zielgruppen ist unter anderem die Abgabe einer Einkommensteuererklärung relevant. „Ich bin selbstständig“ allein ersetzt die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht.
Die Kinderzulage setzt einen bestehenden Anspruch und die richtige Zuordnung voraus. Bis zu 300 € je Kind gibt es künftig unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 2008 geboren wurde. Beide Eltern können dieselbe Kinderzulage nicht gleichzeitig für sich beanspruchen.
Wir rechnen mit deinem eigenen Budget und prüfen, welchem Vertrag die Kinderzulagen zugeordnet werden.
Ohne eigene unmittelbare Berechtigung kann eine mittelbare Förderung möglich sein. Dafür brauchst du unter anderem einen eigenen Vertrag und mindestens 120 € eigenen Jahresbeitrag; auch die Voraussetzungen beim unmittelbar berechtigten Partner müssen erfüllt sein.
Die Grundzulage beträgt hier nicht automatisch 540 €, sondern maximal 175 € und richtet sich nach den Beiträgen des unmittelbar Berechtigten. Beide müssen hinsichtlich der Förderung im zusammenpassenden System bleiben. Unverheiratetes Zusammenleben allein reicht für diesen Förderweg nicht aus.
Die Gruppen sind eine Orientierung, keine abschließende Berechtigungsliste. Deutsche Rentenversicherung: Erweiterter Förderkreis ↗
DREI ANGEBOTSFORMEN IM VERGLEICH
Wie möchtest du deine geförderte Altersvorsorge gestalten? Mehr Auswahl, ein vorgegebenes Fondskonzept oder die Umsetzung in einem Versicherungsvertrag: Wir machen die Unterschiede verständlich.
Für deine individuelle Anlagestrategie. Die Auswahl und Betreuung richten sich nach dem Angebot des Anbieters.
Die vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots. Mit zwei vorgegebenen Fonds und gesetzlichen Standardeinstellungen.
Geförderte Vorsorge innerhalb eines Versicherungsvertrags. Hier lohnt sich der genaue Blick auf Anlage, Garantien und Rentenleistungen.
Diese Einteilung hilft beim Angebotsvergleich; sie zeigt keine drei voneinander getrennten gesetzlichen Produktkategorien. Das Standarddepot ist eine Unterform des Altersvorsorgedepots. Der Versicherungsmantel beschreibt die vertragliche Umsetzung und kann sich damit überschneiden. Welche Variante tatsächlich verfügbar ist, ergibt sich aus dem konkreten Angebot.
Altersvorsorgedepots einschließlich Standarddepots haben keine Beitragsgarantie. Bei Garantieprodukten sind zum Beginn der Auszahlungsphase 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen zugesagt. Das garantiert weder Kaufkraft noch eine bestimmte Rendite. Wir betrachten Produktform, Sicherheitsniveau und Auszahlung gemeinsam.
VERSTEHEN, WORIN DU INVESTIERST
Ein günstiger Vertrag kann gut sein. Er muss aber auch zu deiner Anlage, deinem Zeithorizont und deinem Umgang mit Schwankungen passen.
Das Altersvorsorgedepot hat einen gesetzlich begrenzten Anlagerahmen. Dazu gehören insbesondere zugelassene Fonds und ETFs innerhalb der vorgeschriebenen Risikoklassen sowie bestimmte Anleihen öffentlicher Emittenten. Welche davon ein Anbieter tatsächlich zugänglich macht, steht in seinem Angebot.
Direkte Einzelaktien und Kryptowährungen gehören nicht zu diesem Anlagerahmen. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot ist deshalb kein gewöhnliches Tradingdepot. Auch zugelassene Fonds können zeitweise erhebliche Verluste machen.
Beim individuellen Altersvorsorgedepot hängen Fondsauswahl, eigene Anlageentscheidungen und ein mögliches Management vom Vertrag ab. Eine allgemeine automatische Risikoreduzierung zum Rentenbeginn ist dort nicht vorgeschrieben.
Im Standarddepot stehen zwei vom Anbieter festgelegte Fonds zur Verfügung: ein risikoärmerer und ein chancenorientierter. Voreingestellt ist eine Verringerung des Anteils im chancenorientierten Fonds vor dem Auszahlungsbeginn. Du kannst andere Aufteilungsquoten vereinbaren. Auch der risikoärmere Baustein ist keine Beitragsgarantie.
Ein Standarddepot kann eine sinnvolle Lösung sein. Persönliche Beratung hilft dir zu beurteilen, ob seine Vorgaben zu dir passen.
Für das Standarddepot dürfen die Effektivkosten die jährliche Rendite im Durchschnitt höchstens um einen Prozentpunkt mindern. Diese Kennzahl bildet die Kostenwirkung unter den gesetzlichen Berechnungsannahmen ab; sie ist nicht gleichbedeutend mit einer einzelnen Depotgebühr.
Der Deckel gilt nicht pauschal für jedes Altersvorsorgedepot oder jedes Garantieprodukt. „0 € Depotgebühr“ sagt allein noch nichts über Fonds-, Verwaltungs-, Transaktions- oder Auszahlungskosten aus. Wir vergleichen deshalb die vollständigen Kosteninformationen.
Die neuen Regeln schaffen Abschluss- und Vertriebskosten nicht generell ab. Angesetzte Kosten müssen gleichmäßig auf die vereinbarte Ansparphase verteilt werden, soweit sie nicht als Prozentsatz von den Beiträgen einschließlich Zulagen abgezogen werden.
Das beschreibt die Kostenbelastung im Vertrag. Ob und wie ein Vermittler vergütet wird, ist eine gesonderte Frage. Wir prüfen beim konkreten Angebot, welche Kosten tatsächlich anfallen und wie sie sich auf dein Vorsorgekapital auswirken.
Du kannst den Vertrag in der Ansparphase ruhen lassen. Das ist etwas anderes als eine Kündigung mit Auszahlung. Ohne ausreichende Beiträge entsteht allerdings kein beziehungsweise ein geringerer neuer Zulagenanspruch; laufende Vertragskosten können weiter anfallen.
Für Wechsel innerhalb des neuen Systems gilt: Der abgebende Anbieter darf in den ersten fünf Jahren grundsätzlich höchstens 150 € verlangen, danach ist der Übertrag bei ihm kostenfrei. Der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale für den Wechsel berechnen. Bereits gefördertes übertragenes Kapital darf nicht erneut zur Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen werden. Die Übertragung wird nicht ein zweites Mal gefördert.
Bei einem bestehenden Riestervertrag prüfen wir die anwendbaren Übergangsregeln und seine konkreten Bedingungen separat.
Gesetzliche Produkt- und Wechselregeln ab 2027 (§ 1 AltZertG) ↗
DEIN LEBEN PASST IN KEINE SCHUBLADE
Komm zu finanzfuxx 24. Für einen Plan, der zu deinem Leben passt.
Ein Depot beim Neobroker kann ein Baustein sein. Bei uns stehen deine persönlichen Ziele, dein Sicherheitsbedürfnis und dein Einkommen im Alter im Mittelpunkt.
Ein Depotangebot ist ein Teil deiner Vorsorgeentscheidung.
Individuelles Depot oder Standarddepot: Beides kann zu dir passen. Wir prüfen mit dir zusätzlich, welche Rolle Garantien und eine Versicherungslösung für dein späteres Einkommen spielen sollen.
Eine Anbieter-App ist keine eigene Produktkategorie: Auch Neobroker können unterschiedliche Depotvarianten anbieten. Welche weiteren Lösungen ein Anbieter selbst oder über Partner anbietet, entscheiden seine konkreten Verträge.
Die staatlichen Förderregeln gelten anbieterübergreifend. Wir schauen mit dir auf die passende Lösung, ihre Kosten und die Zeit nach dem Ansparen.
AUCH AN SPÄTER DENKEN
Beim Vergleich zählt nicht nur, was du aufbaust. Genauso wichtig ist, wie lange das Geld deinen Alltag trägt.
Ein befristeter Auszahlplan muss nach den neuen Regeln mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Danach kann die Zahlung enden. Bleibt das Kapital investiert, können Marktschwankungen auch die Auszahlungen beeinflussen.
Eine vertraglich vereinbarte lebenslange Rente sichert das Langlebigkeitsrisiko ab. Garantierte Leistungen, mögliche Überschüsse, Kosten und Hinterbliebenenregeln müssen zum konkreten Tarif passen.
Bei den neuen Verträgen liegt der Beginn grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren. Bestimmte vor dem 65. Geburtstag beginnende Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem können einen früheren Beginn ermöglichen. Dein Vertrag und die gesetzlichen Voraussetzungen entscheiden.
Das Geld ist für die Altersvorsorge gebunden. Eine jederzeit frei verfügbare Rücklage für Notfälle bleibt daher ein eigenständiger Bestandteil deiner Finanzplanung.
Bis zu 30 % des zum Beginn der Auszahlungsphase verfügbaren Kapitals dürfen nach den gesetzlichen Regeln als Teilkapitalauszahlung entnommen werden. Das verringert die Mittel für spätere regelmäßige Zahlungen.
Förderunschädlich bedeutet dabei nicht steuerfrei. Insbesondere der mögliche Steuereffekt im Auszahlungsjahr gehört in die Planung.
Die gesetzlich vorgesehene Kombination verbindet eine lebenslange Leibrente mit einem weiter angelegten Teil: 80 % des Kapitals werden in eine lebenslange Leibrente umgewandelt; der restliche Anteil bleibt für lebenslange, veränderliche Auszahlungen investiert und trägt Kapitalmarktrisiko.
Diese Aufteilung in der Auszahlungsphase ist etwas anderes als eine 80-%-Beitragsgarantie beim Ansparen. Ob ein Anbieter die Kombination anbietet und welche Leistungen garantiert sind, muss im konkreten Vertrag geprüft werden.
Bei einem befristeten Auszahlplan kann noch vorhandenes Kapital vererbt werden. Bei einer lebenslangen Rente kommt es auf vereinbarte Leistungen und eine gegebenenfalls zulässige Rentengarantiezeit an.
Die steuerlichen Folgen und ein möglicher Erhalt oder Verlust bisheriger Förderung hängen von der Gestaltung und den begünstigten Personen ab. „Vererbbar“ ist deshalb nicht automatisch „förder- und steuerfrei“. Das klären wir vor Abschluss.
Nicht jeder Vertrag bietet jede Auszahlungsform. Deshalb gehören die verbindlichen Regeln für die Rentenphase von Anfang an in unseren Vergleich.
DU HAST SCHON EINEN RIESTER-VERTRAG?
Dein Vertrag verschwindet 2027 nicht.
Und deine bisherige Förderung ist kein Geld, das du verschenken solltest.
Bei einer förderschädlichen Kündigung mit Auszahlung an dich müssen die auf das ausgezahlte geförderte Kapital entfallenden Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile grundsätzlich vollständig zurückgezahlt werden. Eine ordnungsgemäße Übertragung auf einen anderen geförderten Vertrag ist davon zu unterscheiden.
Bestehende Riesterverträge genießen Bestandsschutz. Du kannst sie mit der bisherigen Förderung weiter besparen, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ab 2027 kannst du durch Erklärung beim Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln und die sonstigen Vertragsbedingungen behalten. Vorher rechnen wir beide Förderungen durch.
Ein förderunschädlicher Wechsel in einen neuen Vertrag ist möglich. Dafür wird das Kapital direkt übertragen. Garantien, Kosten und Leistungen des Altvertrags gehören vorher in den Vergleich.
Wichtig: Ein Wechsel der Fördersystematik ist grundsätzlich unwiderruflich und betrifft alle deine geförderten Altersvorsorgeverträge. Auch die mittelbare Förderung eines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners kann betroffen sein. Bei einem Beitragsengpass kann außerdem eine Beitragsfreistellung eine Alternative zur Kündigung sein.
| Merkmal | Bisherige Riester-Förderung | Neue Förderung ab 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € jährlich bei vollem erforderlichem Eigenbeitrag | Beitragsabhängig, bis zu 540 € jährlich |
| Kinderzulage | 185 € für vor 2008 geborene Kinder; sonst 300 €, jeweils bei erfüllten Voraussetzungen | Bis zu 300 € je Kind; voller Betrag ab 300 € Eigenbeitrag |
| Eigenbeitrag | Grundsätzlich 4 % der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 €, abzüglich Zulagen; mindestens 60 € | Mindestens 120 € jährlich; Zulage steigt mit dem Beitrag bis 1.800 € |
| Sonderausgaben | Bis zu 2.100 € einschließlich Zulagenanspruch | Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulagenanspruch |
| Bestehender Vertrag | Kann mit bisheriger Förderung weiterlaufen | Förderwechsel ist auch ohne vollständigen Produktwechsel möglich |
Ein unmittelbar berechtigter Elternteil mit 15.000 € rentenversicherungspflichtigem Vorjahreseinkommen, zwei zugeordneten, ab 2008 geborenen Kindern und 120 € Jahresbeitrag erfüllt im alten System den hier maßgeblichen Mindestbeitrag. Die Zulagen können dort 175 € + 600 € = 775 € betragen.
Im neuen System ergeben dieselben 120 € Jahresbeitrag 300 € Zulage: 60 € Grundzulage plus je 120 € für zwei Kinder. Kosten, Steuern, Garantien und persönliche Voraussetzungen sind in diesem reinen Zulagenvergleich noch nicht enthalten.
Das zeigt: Ein höherer gesetzlicher Höchstbetrag bedeutet nicht automatisch eine höhere Förderung für deinen eigenen Beitrag. Wir vergleichen deinen tatsächlichen Fall.
GUT ZU WISSEN
Stand 3. November 2026: Noch nicht. Neue Verträge können frühestens ab 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Ankündigungen und Vormerkungen sind keine Verträge. Ob eine konkrete Lösung dann verfügbar ist, hängt vom Anbieter und den erforderlichen Voraussetzungen ab.
Sie kann dich über einen Produktstart informieren. Eine Eintragung ist aber weder Voraussetzung für die gesetzliche Förderung noch ein Nachweis für ein passendes Angebot. Entscheidend sind später die verbindlichen Vertragsbedingungen. Bei uns fragst du eine Beratung an – du reservierst kein Produkt.
Grundsätzlich ja. Die Jahreszulage wird nicht allein wegen eines späten Vertragsbeginns anteilig gekürzt. Entscheidend sind deine Förderberechtigung und die im Beitragsjahr tatsächlich geleisteten Eigenbeiträge. Beispiel: Ein unmittelbar Förderberechtigter zahlt im Dezember 2027 insgesamt 1.800 € in seinen förderfähigen Vertrag ein. Bei erfüllten Voraussetzungen sind damit 540 € Grundzulage für 2027 möglich, auch ohne Einzahlungen seit Januar.
Einzahlung für 2027: Der Beitrag muss noch dem Kalenderjahr 2027 zugeordnet werden können. Plane Vertragsabschluss und Zahlung rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2027 ein und beachte die Abwicklungsfristen des Anbieters. Eine erst 2028 geleistete Einzahlung lässt sich nicht nachträglich als Beitrag für 2027 behandeln.
Zulagenantrag für 2027: Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Beitragsjahres. Den Antrag kannst du anschließend über deinen Anbieter stellen; die gesetzliche Antragsfrist endet grundsätzlich am 31. Dezember 2029. Mit einer Vollmacht für den Dauerzulagenantrag kann der Anbieter das jährlich für dich übernehmen. Die längere Antragsfrist verlängert nicht die Einzahlungsfrist.
§ 88 EStG: Beitragsjahr und Anspruch · § 89 EStG ab 2027: Antrag und Frist
Wir prüfen ab Januar die konkret verfügbaren Produkte und ihre Unterlagen. Unser Vergleich umfasst Kosten, Anlage, Garantien und Auszahlung. Ein staatliches Zertifikat bestätigt gesetzliche Voraussetzungen; es ist keine persönliche Empfehlung und keine Renditegarantie.
Das hängt vom konkreten Angebot ab. Wir prüfen Fonds-, Verwaltungs-, Transaktions- und Auszahlungskosten sowie mögliche Abschluss- und Vertriebskosten. Vor deiner Entscheidung erhältst du die konkreten Kosteninformationen. Eine einzelne günstige Gebühr ersetzt keinen Vergleich der Gesamtkosten.
Wir verbinden die Produktauswahl mit deiner Lebenssituation: Welche Förderung steht dir zu? Was leisten deine bestehenden Verträge? Wie viel Schwankung kannst du tragen, und welches Einkommen brauchst du später? Daraus ergibt sich, wie ein individuelles Altersvorsorgedepot, ein Standarddepot oder eine Versicherungslösung zu deinem Plan passt.
Neben vielen Beschäftigten kommen künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke in Betracht. Die individuelle Berechtigung prüfen wir separat. Für mittelbar förderberechtigte Ehe- und eingetragene Lebenspartner gelten besondere Regeln; unser Rechner bildet diese nicht ab.
Die Zulage richtet sich nach deinem Eigenbeitrag. Zusätzlich kann die steuerliche Günstigerprüfung einen Vorteil ergeben. Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert; die späteren Leistungen sind nach den gesetzlichen Regeln zu versteuern. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Nein. Bestandsschutz und bisherige Förderung bleiben bei erfüllten Voraussetzungen erhalten. Erst Fördervergleich und Vertragsprüfung, dann gegebenenfalls Wechsel durch Übertragung. Lass dir das Guthaben nicht vorschnell auszahlen – dabei können Zulagen und Steuervorteile verloren gehen.
Ja. Persönlich in Brakel oder deutschlandweit online. Wir besprechen deine Ziele, vorhandene Verträge und die nächsten sinnvollen Schritte.
DAS LEISTET DEIN PERSÖNLICHER CHECK
Wir beginnen mit deiner Situation. Ab Januar gleichen wir sie mit den dann tatsächlich verfügbaren Produkten und ihren verbindlichen Unterlagen ab.
Ziele, Einkommen, freie Rücklagen und vorhandene Vorsorge. Was brauchst du – und wie viel kannst du dauerhaft sparen?
Förderberechtigung, Kinderzulagen, alte oder neue Förderung und mögliche Steuerwirkung. Bei Riester mit Bestandsvergleich.
Garantien, Fonds, Gesamtkosten, Sparpausen und Auszahlung. Auch vorhandene betriebliche oder private Vorsorge berücksichtigen.
Eine nachvollziehbare Empfehlung mit den entscheidenden Vor- und Nachteilen. Du entscheidest, wenn die Informationen vorliegen.
Deine aktuellen Vorsorgeunterlagen und Riester-Jahresmitteilungen, eine Übersicht deiner monatlichen Sparmöglichkeiten sowie Angaben zu Beruf und gegebenenfalls Kinderzulagen. Wir stimmen vor dem Termin ab, welche Angaben und Unterlagen für deinen Fall hilfreich sind.
JETZT DEN ERSTEN SCHRITT MACHEN
Jetzt deine Situation einordnen. Ab Januar konkrete Produkte vergleichen. Persönlich in Brakel oder deutschlandweit online – ohne Produktreservierung und ohne Abschlussdruck.